AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bzw. der Aufnahme von Verhandlungen betreffs der von uns angebotenen Dienstleistungen, kommt ein Maklervertrag zustande. Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernommen werden. Ein Irrtum bleibt vorbehalten. Die Prüfung der Angaben auf deren Richtigkeit obliegt dem Angebotsempfänger. Die Angebotsabgabe an Dritte sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Das Angebot ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt, eine Weitergabe ohne Zustimmung der Ostholstein-Immobilien ist nicht zulässig. Bei Weitergabe von Daten oder Angeboten an Dritte haftet der Empfänger für den daraus entstandenen Schaden in voller Höhe. Unmittelbar bei Abschluss eines durch Nachweis oder Vermittlung des Maklers zustande gekommene Verkaufs-, Miet-, Pacht-, Options-, Leasing-, Finanzierungsverträge oder sonstigen Verträgen entstehen folgende Honoraransprüche, soweit unsere Angebote oder Verträge keinen anderen Provisionsanspruch aufweisen:
Kaufverträge Immobilien – Allgemein – Erbbaurecht
3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. aus dem jeweiligen Kaufpreis bzw. Gesamtwert des Vertrages für Käufer & Verkäufer
3.000,- € zzgl. gesetzl. MwSt. pauschal bei einem Kaufpreis unter 50.000,- €
aus dem jeweiligen Kaufpreis bzw. Gesamtwert des Vertrages.
Vermietung von Wohnraum vom Eigentümer
2 Monatskaltmieten zzgl. ges. MwSt.
Vermietung / Verpachtung von Gewerbeobjekten
3 Monatsbruttomieten einschl. Nebenkosten zzgl. ges. MwSt.
Finanzierungsvermittlung
1,0 % vom Darlehensbetrag
Die Provision ist fällig und verdient bei Abschluss des jeweils von uns vermittelten Vertrages. Dies gilt auch, wenn der Vertragsabschluss erst nach Auftragsbeendigung erfolgt. Dem Abschluss eines Vertrages entsprechen ebenfalls der Erwerb des Objektes auf dem Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Anbieters. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an Dritte weitergibt und diese den Vertrag abschließen. Kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Eigentümer eines Objektes ein anderes als im Auftrag vorgesehenes Geschäft zustande, wird hierfür ein Vermittlungsauftrag als Maklertätigkeit als mitursächlich anerkannt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in unserem Angebot genannten Konditionen abweichen. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht. Die Nichtausführung eines zustande gekommenen Vertrages (nachträgliche Wiederaufhebung, Anfechtung und Rückgängigmachung) schließt einen Provisionsanspruch nicht aus. Als unabhängiger Makler kann Ostholstein-Immobilien, je nach Vereinbarung für beide Parteien tätig werden und Provisionsansprüche stellen. Der Empfänger eines Angebotes kann innerhalb von 3 Werktagen mitteilen, wenn ihm ein Objekt oder die dem Angebot zugrundeliegenden Vertragsdaten bereits bekannt sind bzw. von anderer Seite nachgewiesen wurden. Unterbleibt diese Mitteilung, so erkennt der Angebotsempfänger den Nachweis der Ostholstein-Immobilien ausdrücklich an. Bei Verhandlungen, Abschluss, Entwurf und Ausfertigung des zu vermittelnden Vertrages ist Ostholstein-Immobilien hinzuzuziehen bzw. teilnahmeberechtigt. Die Vertragspartner unterrichten den Makler von getätigten Vertragsabschlüssen und verpflichten sich zur Übersendung einer Vertragsabschrift. Der Makler ist nicht verpflichtet ein Finanzierungsangebot zu unterbreiten oder eine Finanzierung sicher zu stellen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich anerkannt und sind Grundlage für die Tätigkeit der Ostholstein-Immobilien. Die Verwendung der Angebote bzw. Angebotsdaten bedeuten Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
Kostenlose Wertermittlung
§ 1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann.
Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.
b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als „Nutzungsvertrag“ bezeichnet wird.
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.
§ 2 Gegenstand des Vertragsverhältnisses
a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.
a) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.
c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.
§ 3 Pflichten des Nutzers
a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.
§ 4 Haftung
1. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.
2. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
3. Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
5. Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein